Wie funktioniert das aber nun mit der VBL, an deren Vertragsabschluss sich mysteriöserweise nie eine Lehrkraft erinnern kann. Wurde Ihnen da womöglich irgendwas untergejubelt?
Nein. Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich beim VBLklassik Tarif um eine Pflichtversicherung. Diese steht Ihnen als sogenannte Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst als Lehrer*in zu. Dies ist sogar tarifvertraglich festgelegt.
Die VBLklassik wird mit der Einstellung in den öffentlichen Dienst automatisch durch den Arbeitgeber abgeschlossen. Und auch die Überweisung der Versicherungsbeiträge läuft weitestgehend unbemerkt ab. Die Beiträge werden im Rahmen der Entgeltumwandlung noch vor Abzug der Lohnsteuersteuern und Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Gehalt abgezogen und in Ihren Vorsorgevertrag eingezahlt.
Der Beitragssatz der VBL beträgt für das Jahr 2020 im Tarifgebiet Ost 6,25 %, für das Tarifgebiet West 8,26 %. Dabei teilen Sie sich den Beitrag mit Ihrem Arbeitgeber, wobei es in der Tat einen nicht unwesentlichen Unterschied macht, zu welchem Tarifgebiet Sie gehören. In den neuen Bundesländern leisten Sie als angestellte Lehrkraft einen Arbeitnehmeranteil von 4,25 %, Ihr Arbeitgeber steuert einen Anteil von 2 % Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts bei. Im Tarifgebiet West beträgt Ihr Eigenanteil an der Zusatzversorgung lediglich 1,81 %, während Ihr Arbeitgeber ganze 6,45 % Arbeitnehmeranteil leistet.
Die jeweils geltenden Beitragssätze sind auf der Seite der VBL abrufbar. Wie bereits im letzten Jahr sind auch für das kommende Jahr 2021 vorerst keine Änderungen der Beitragssätze und der Beitragsverteilung geplant.
Da Sie selbst Ihren VBLklassik Vertrag direkt über Ihr Bruttogehalt besparen, merken Sie es kaum. Selten war Sparen also so einfach. Durch das verringerte Brutto verringern sich außerdem Ihre Lohnsteuerabgaben sowie Ihre Sozialversicherungsbeiträge. Den Effekt sehen Sie in der folgenden Grafik.
Sie haben also effektiv tatsächlich lediglich 77,22 € weniger auf dem Konto, zahlen dabei jedoch 218,75 € in Ihre Rente ein. Ihre VBL-Beiträge werden somit zu 64,70 % gefördert. Wir finden: Das ist ein ziemlich lohnendes Geschäft. Und dabei wird Ihnen gleich noch die Entscheidung abgenommen, wann Sie endlich mit dem Aufbau Ihrer zusätzlichen privaten Altersvorsorge beginnen – die Sie in jedem Falle haben sollten! Denn Sie haben einfach gar keine andere Wahl und manchmal ist es ja auch nicht verkehrt, ein Stück zu seinem Glück gezwungen zu werden.
Für unser o.g. Rechenbeispiel könnte die Berechnung wie folgt aussehen:
Sie sehen: die zusätzliche Versorgung durch die VBL lohnt sich und ist ein wunderbarer Puffer für Ihre private Altersvorsorge. Zu bedenken ist jedoch, dass es sich beim o.g. Rentenbetrag zunächst um eine Bruttorente handelt, da Krankenkassen- und Steuerbeiträge noch nachträglich abgezogen werden müssen. Dies sind, Stand heute, etwa 18 %. Außerdem muss auch Ihre Zusatzversorgung in der Rentenphase steuerlich veranlagt werden.
Ihre VBLklassik-Rente ist übrigens frühestens ab 63 nutzbar und muss spätestens zum gesetzlichen Renteneintritt abgerufen werden. Gehen Sie bereits vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand, ist dies mit Abschlägen, analog der gesetzlichen Rentenversicherung, verbunden.
Sollten Sie selbst die Rente nicht mehr für sich beanspruchen können, geht dieser Anspruch nicht verloren. Die VBLklassik-Rentenansprüche sind, ebenso wie die gesetzlichen Ansprüche, vererbbar an kindergeldberechtigte Kinder und Ehepartner.