Lehrer*innen – Verbeamtung – Elternzeit!

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26. 01. 2021

Lehrer*innen – Verbeamtung – Elternzeit!

„Ich zeige Ihnen, wie Sie sich in der Elternzeit richtig krankenversichern“

Nicht selten kommt es vor, dass sich bereits kurz vor der Verbeamtung Nachwuchs ankündigt. Einige Lehrer*innen werden sogar während Ihrer Elternzeit in den Beamtenstatus berufen. Zwangsläufig stellt sich dann die Frage, ob die Lehrerin (oder auch der Lehrer) sich im Hinblick auf die finanziell weniger üppige Elternzeit gesetzlich oder privat versichern sollte.

Hier zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Argumente Ihnen helfen können, zu einer Entscheidung zu kommen.

Was der Familienstand mit Ihrer Wahl zu tun hat

Zunächst ist es wichtig zu unterscheiden, ob sie ledig oder verheiratet sind. Denn auch wenn natürlich jeder diese Entscheidung ganz persönlich und möglichst unabhängig von äußeren Faktoren so treffen sollte, wie es sich für sie oder ihn richtig anfühlt, spielt dies bei der Wahl der Krankenversicherung durchaus eine Rolle. Daher haben wir die folgenden Informationen entsprechend des Familienstandes unterteilt.

Familienstand: ledig

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Lehrer*in können Sie ich nach der Verbeamtung freiwillig gesetzlich versichern. Sie verbleiben also zunächst in der gesetzlichen Krankenkasse. Solange Sie sich in Elternzeit befinden, bleibt der Beitrag, gemessen an den sonst übliche Beiträgen in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, zwar halbwegs überschaubar. Da sich jedoch das Gesamtfamilieneinkommen merklich verringert, sollten die Kosten gut einkalkuliert werden.

Da das Elterngeld nicht als beitragspflichtiges Einkommen angesehen wird, wird zur Beitragskalkulation ein fiktives monatliches Mindesteinkommen i.H.v. ca. 1062 € herangezogen (§23 c SGB II). Das heißt ihr monatlicher Beitrag beträgt ungefähr 187€ mtl. (1062 € x 17,65 % (14,6% Krankenversicherungs- und 3,05% Pflegeversicherungsbeitrag) = 187 €).

Ist ihr Baby dann auf der Welt, können sie es beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern. Nach der Elternzeit lohnt es sich in der Regel eher in die private Krankenversicherung zu wechseln. Denn eine sehr gute private Krankenversicherung kostet Sie als Lehrer*in bei einem Beihilfeanspruch von 50 % inklusive Ihres Kindes im Komplettschutz nur ungefähr 330 € mtl. Die gesetzliche Krankenversicherung würde nach der Elternzeit, bei einem Einkommen i.H.v. 3.500 € Brutto, ca. 618 € mtl. kosten.

Wenn Sie mehr Informationen über die Leistungen einer privaten Krankenversicherung erhalten möchten, finden Sie diese in meinem kostenlosen E-Book für Lehrer „8 Regeln für verbeamtete Lehrer*innen zur Auswahl ihrer Krankenversicherung“.

Zukunftsgestalter-Tipp:

Falls Sie sich zunächst für die Variante der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, empfehle ich als Zukunftsgestalter für Lehrer unbedingt den Abschluss einer kleinen Anwartschaft, um Ihren hoffentlich noch optimalen gesundheitlichen Zustand für die Zukunft zu sichern. Denn ändert sich ihr Gesundheitszustand zum negativen, verlieren Sie damit vielleicht das Wahlrecht in die private Versicherung zu wechseln. Dies wäre nicht nur hinsichtlich der Qualität ihrer Absicherung ein schade sondern auch ein gravierender finanzieller Nachteil.

Private Krankenversicherung

Selbstverständlich können sie sich während der Elternzeit auch gleich privat krankenversichern. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung hängt von Ihrem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem von Ihnen gewählten Leistungsumfang ab.

Ein Komplettschutz kostet Sie bei einem Beihilfeanspruch von 50% ca. 295 € plus etwa 40 € je Kind. Bei einem Beihilfeanspruch von 70% (ab dem 2. Kind) reduziert sich der Beitrag auf ca. 200 € plus 2 x 40 € je Kind. Ihre Kinder und Sie profitierten dann von Beginn an von einem hochwertigen Premiumversicherungsschutz.

Alternativ kann man auch einen günstigeren Einsteigertarif für die Elternzeit wählen. Dieser kostet ca. 160 € (50% Beihilfe) plus 30 € je Kind. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass ein Optionsrecht enthalten ist, um nach der Elternzeit in den Komplettschutz zu wechseln (Ohne erneute Gesundheitsprüfung – denn Krankheiten lauern immer und überall! Niemand kann Ihnen garantieren, dass ihr Gesundheitszustand auch nach der Elternzeit noch unversehrt ist. Auch wenn wir Ihnen dies natürlich von ganzem Herzen wünschen.)

Familienstand: verheiratet

Gesetzliche Krankenversicherung

Sind Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin verheiratet, ändert sich die Beitragskalkulation der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zur oben beschriebenen Situation. Und zwar dann, wenn der Ehepartner freiwillig versichert ist oder sein könnte.

Dies wäre der Fall, wenn z.B. Ihr Partner über 62.550 € Brutto verdient (Versicherungspflichtgrenze 2020) oder selbst verbeamtet ist. Ist dem so, wird zur Beitragskalkulation das hälftige Einkommen des Partners oder der Partnerin, bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (56.250 € in 2020) herangezogen.
Bsp.: Partner verdient 48.000 € als Beamte*r x 50% => 24.000 € / 12 Monate x 17,65% (KV + Pflege) = 353 € mtl. Ob dies die besser Alternative zur privaten Krankenversicherung ist, muss ausführlich in einem Beratungsgespräch mit einem*r Experten*in besprochen werden. Gerne stehe ich Ihnen hierfür als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Nehmen Sie hier gerne Kontakt mit uns auf.

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung macht es keinen Unterscheid, ob Sie verheiratet oder ledig sind. Alle oben bereits getroffenen Aussagen treffen somit auch für verheiratete Beamte*innen zu.

Bei der Wahl zwischen der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung dient noch immer häufig der schlichte Preis als Entscheidungsgrundlage. Doch gerade bei der Krankenversicherung kommt es wesentlich auch auf die Qualität der gewählten Versicherung an. Und in diesem Punkt sind die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung sehr erheblich. Betrachtet man also nur den Preis, vergleicht man sprichwörtlich Äpfel mit Birnen.

Fazit

Auch wenn das Geld in der Elternzeit vielleicht nicht ganz so locker sitzt: bedenken Sie immer, dass es auch um Ihr wichtigstes Gut geht: Ihre Gesundheit! Wägen Sie bei der Auswahl Ihrer Krankenversicherung die Kosten und Nutzen gewissenhaft gegeneinander ab. Sehr gerne helfe ich Ihnen jetzt schon dabei. Denn eines kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung als 3-fach Papa mit Gewissheit versprechen: nach der Geburt ihres Kindes räumen Sie anderen Aufgaben Priorität ein. Und genauso soll es auch sein.

Deshalb helfe ich Ihnen gerne dabei, schon heute die richtige Entscheidung für die Krankenversicherung in Ihrer Elternzeit zu treffen. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus – ich melde mich schnellstmöglich persönlich bei Ihnen. Selbstverständlich werden all Ihre Daten dabei absolut vertraulich behandelt.

Robert Peukert Blog Autor

Zu mir als Autor

Seit nunmehr 17 Jahren bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater sowie Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Ebenso bin ich Gründer der „ZUKUNFTSGESTALTER FÜR LEHRER“.

Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, Dienst­unfähigkeits­versicherung, Altersvorsorge und Baufinanzierung für Beamte.