Gesetzliche Krankenversicherung
Als Lehrer*in können Sie ich nach der Verbeamtung freiwillig gesetzlich versichern. Sie verbleiben also zunächst in der gesetzlichen Krankenkasse. Solange Sie sich in Elternzeit befinden, bleibt der Beitrag, gemessen an den sonst übliche Beiträgen in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, zwar halbwegs überschaubar. Da sich jedoch das Gesamtfamilieneinkommen merklich verringert, sollten die Kosten gut einkalkuliert werden.
Da das Elterngeld nicht als beitragspflichtiges Einkommen angesehen wird, wird zur Beitragskalkulation ein fiktives monatliches Mindesteinkommen i.H.v. ca. 1062€ herangezogen (§23 c SGB II). Das heißt ihr monatlicher Beitrag beträgt ungefähr 187€ mtl. (1062€ x 17,65 % (14,6% Krankenversicherungs- und 3,05% Pflegeversicherungsbeitrag) = 187€).
Ist ihr Baby dann auf der Welt, können sie es beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern. Nach der Elternzeit lohnt es sich in der Regel eher in die private Krankenversicherung zu wechseln. Denn eine sehr gute private Krankenversicherung kostet Sie als Lehrer*in bei einem Beihilfeanspruch von 50 % inklusive Ihres Kindes im Komplettschutz nur ungefähr 330€ mtl. Die gesetzliche Krankenversicherung würde nach der Elternzeit, bei einem Einkommen i.H.v. 3.500 € Brutto, ca. 618€ mtl. kosten.
Private Krankenversicherung
Selbstverständlich können sie sich während der Elternzeit auch gleich privat krankenversichern. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung hängt von Ihrem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem von Ihnen gewählten Leistungsumfang ab.
Ein Komplettschutz kostet Sie bei einem Beihilfeanspruch von 50% ca. 295 € plus etwa 40€ je Kind. Bei einem Beihilfeanspruch von 70% (ab dem 2. Kind) reduziert sich der Beitrag auf ca. 200€ plus 2 x 40€ je Kind. Ihre Kinder und Sie profitierten dann von Beginn an von einem hochwertigen Premiumversicherungsschutz.
Alternativ kann man auch einen günstigeren Einsteigertarif für die Elternzeit wählen. Dieser kostet ca. 160 € (50% Beihilfe) plus 30 € je Kind. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass ein Optionsrecht enthalten ist, um nach der Elternzeit in den Komplettschutz zu wechseln (Ohne erneute Gesundheitsprüfung – denn Krankheiten lauern immer und überall! Niemand kann Ihnen garantieren, dass ihr Gesundheitszustand auch nach der Elternzeit noch unversehrt ist. Auch wenn wir Ihnen dies natürlich von ganzem Herzen wünschen.)