Mutter-Vater-Kind-Kur für Lehrerinnen und Lehrer

     –     Beitrag vom

21. 09. 2021

Mutter-Vater-Kind-Kur für Lehrerinnen und Lehrer

Auch mit Beihilfe und privater Krankenversicherung zur Kur mit den Kindern.

Jedes Elternteil, das berufstätig ist und Kinder betreut weiß, welche Herausforderungen der Alltag oft mit sich bringt. Nicht selten kommt man dann an einen Punkt, an dem einen die Kräfte zu verlassen scheinen. Erschöpfung, Dauerstress, psychosomatische Beschwerden, Migräne, Rückenbeschwerden, Essstörungen… die Liste, der aus pausenloser Anspannung resultierenden Beschwerden ist lang und ein Ausbruch aus dem Teufelskreis erscheint im Alltag oft kaum noch möglich. Für viele Eltern ist dann eine Mutter- oder auch Vater-Kind-Kur die letzte Chance, um die leeren Akkus wieder aufzuladen.

Von diesem Kreislauf aus Schulstress, Familienchaos, Terminen, Hausarbeit, Abgabefristen sind natürlich auch Lehrer*innen nicht ausgenommen. Während angestellte Lehrer*innen relativ unkompliziert einen Kurantrag stellen können, wird es für verbeamtete Lehrkräfte mit Kindern leider sehr viel komplizierter.

Ob es trotz der Verstrickung von Beihilfe und privater Krankenversicherung dennoch möglich ist, auch als verbeamtete*r Lehrer*in eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur zu erleben und was Sie im Vorfeld beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie versichere ich mein Kind?

Sind Sie Lehrer*in (Referendar*in) und fragen sich wie Sie Ihr Kind versichern sollen? Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten!

Vorab

Eine Mutter-Vater-Kind-Kur kommt immer dann in Betracht, wenn ein Elternteil Indikationen aufweist, welche einer stationären Vorsorgemaßnahme begründen. Sie dauert immer 3 Wochen. Haben auch die mitreisenden Kinder einen Behandlungsbedarf, können auch diese im Rahmen der Vorsorgekur für den Elternteil als Therapiekinder mitbehandelt werden. Gesunde Kinder können als gesunde Begleitkinder ebenfalls an der Kur teilnehmen.

Wichtig: Benötigt in erster Linie ein Kind eine Maßnahme zur gesundheitlichen Behandlung und Rehabilitation, ist hierfür für das Kind selbst eine Kinder-Reha zu beantragen. Bei dieser Konstellation wäre der Elternteil nur Begleitperson.

Die Kosten

Bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur entstehen Kosten in unterschiedlichen Bereichen. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung einfach alle Kosten durch die Kurklinik direkt bei der Krankenkasse abgerechnet werden, müssen privat versicherte Beamtinnen und Beamte alle Kostenarten genau im Blick behalten.

Eine Mutter-Vater-Kind Kur setzt sich aus folgenden Kostenarten zusammen:

Gesetzlich versicherte Lehrer*innen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt alle o.g. Kosten. Pro Tag sind für die Mutter bzw. den Vater 10 € Eigenanteil zu entrichten – in Summe also maximal 220 €.

Kinder dürfen bis zum 13. Lebensjahr problemlos kostenlos mitfahren, in begründeten Ausnahmefällen sogar darüber hinaus.

Privat versicherte Lehrer*innen

Auch in der privaten Krankenversicherung werden die ärztlichen Leistungen übernommen. Weitere Kosten sind zunächst nicht durch die private Krankenversicherung abgesichert (Unterkunft, Verpflegung, Anfahrt), jedoch sind sämtliche sonstige Kosten voll beihilfefähig.

Für Verpflegung und Unterkunft übernimmt die Beihilfe 16 € pro Tag (betrifft die Bundesbeihilfe, an welcher sich die Beihilfesätze vieler Länder orientieren) für die versicherte Person sowie für die ebenfalls beihilfeberechtigten Kinder.

Zu berücksichtigen ist, dass ein Anspruch auf Beihilfe für eine Kurmaßnahme erst nach einer gewissen Zeit im öffentlichen Dienst besteht (3 Jahre laut Bundesbeihilfe, in Thüringen z. B. sogar erst nach 5 Jahren).

Wer übernimmt die Restkosten für Privatpatienten?

16 € pro Tag sind bei weitem nicht ausreichend, um die entstehenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft zu begleichen. Insbesondere nicht, wenn man berücksichtigt, dass von diesem Betrag auch noch der tägliche gesetzliche Eigenanteil von 10 € abgezogen wird und auch die Kosten für die Begleitkinder durch die versicherte Person zu tragen sind. Muss man die Kostenlücke für 21 Tage aus eigener Tasche stopfen, ist man schnell mehrere Tausend Euro los – und die Erholung direkt wieder dahin.

Man sollte daher unbedingt darauf achten, dass die private Krankenversicherung einen Baustein Kurtagegeld enthält, welcher mindestens 120 € pro Tag, besser bis zu 200 € pro Kurtag an Sie auszahlt und somit die Kostenlücke vollständig schließt. Ist das Kurtagegeld in Ihrem Vertrag noch nicht enthalten oder nicht in der ausreichenden Höhe, sollten Sie dies schnellstmöglich nachversichern, um bösen Überraschungen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Sofern Ihre private Krankenversicherung keinen Kurtarif anbietet (Ja, auch das gibt es!), haben Sie die Möglichkeit, eine eigenständige Kurtagegeldversicherung über eine andere Versicherungsgesellschaft abzuschließen.

Das Gute an einer Kurtagegeldversicherung: Sie gilt nicht nur für Ihre geplante Mutter- oder Vater-Kind-Kur, sondern auch dann, wenn Sie z. B. Ihr Kind zu einer notwendigen Kinder-Reha begleiten oder Sie selbst eine Rehabilitationsmaßnahme, etwa nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder aufgrund einer chronischen Erkrankung antreten müssen. Solche Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Regel noch deutlich länger als eine Vorsorgekur und die Kosten somit schnell noch deutlich höher.

Die Kosten einer Kurtagegeldversicherung müssen Sie übrigens nicht scheuen. Ein Kurtarif kostet Sie als Versicherten um die 8 € im Monat, für Ihre Kinder im Schnitt 2,50 €. Einzelne Gesellschaften bieten Sie sogar bereits für unter 1 € an. Erschwinglichkeit sollte also schon mal kein Problem sein.

Achtung: Auch im Falle, dass Sie als Lehrer*in privat versichert sind, Ihre Kinder jedoch gesetzlich bei Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, müssen Sie die Kosten für die Unterbringung Ihrer Kinder selbst tragen. Sie benötigen in diesem Falle ebenfalls vorab eine Kurtagegeldversicherung für Ihre Kinder, wenn Sie die Kosten nicht privat tragen möchten.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Krankenversicherung einen ausreichenden Kurtarif enthält, prüfen wir dies gerne für Sie.
Nehmen Sie hier gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen schnell und kostenlos.

Früher an später denken

Beim Thema Mutter- und Vater-Kind-Kur lautet das Motto: Früher an später denken. Die Beantragung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wer jedoch zu diesem Zeitpunkt seine Kostendeckung noch nicht geklärt hat, erlebt unter Umständen eine unschöne Überraschung.

In Zeiten, in denen die Anforderungen an Lehrer*innen und berufstätige Eltern im Allgemeinen immer höher zu werden scheinen, gewinnen Vorsorgekuren in Mutter-Vater-Kind-Kureinrichtungen zunehmend an Bedeutung. In der Beratungspraxis der meisten Versicherungsvertreter finden sie bisher jedoch kaum Beachtung und werden häufig sogar vergessen.

Vor meiner Zeit als Vater habe ich dem Thema zugegebenermaßen selbst kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Durch mein Privatleben und die langjährige Erfahrung in meiner Arbeit mit Lehrerkunden*innen ist es jedoch zunehmend in meinen beraterischen Fokus gerückt. Spätestens, seit ich im eigenen Kundenkreis erlebte, wie eine Lehrerin nach Ihrer Mutter-Kind-Kur über 2000 € zuzahlen musste, steht die Absicherung von Kur- und Rehamaßnahmen fix auf meiner Versicherungsleistungs-Checkliste für die Auswahl geeigneter privater Krankenversicherungen für meine Kunden*innen.

Meine Erfahrung

Wer gesetzlich versichert ist, hat in diesem Fall keinerlei Sorgen. Ist Ihr Kurantrag einmal ärztlich verordnet und durch die Krankenkasse bewilligt, trägt diese all Ihre Kosten und Sie dürfen Ihre Mutter- oder Vater-Kind-Kur genießen.

Sind Sie als verbeamtete*r Lehrer*in privat versichert, sollten Sie darauf achten, dass Sie ausreichend versichert sind. Wenn Sie sich die Möglichkeit offen halten möchten, mit Ihren Kindern irgendwann eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur antreten zu können, Ihr Kind bei Bedarf in eine Kinder-Reha zu begleiten oder auch einfach finanziell abgesichert zu sein, falls eines Tages auch unerwartet eine Rehabilitationsmaßnahme für Sie nötig wird, sollten Sie dafür schon jetzt vorsorgen und einen entsprechenden Kurtarif bzw. eine eigenständige Kurtagegeldversicherung abschließen.

Wo bekomme ich Hilfe

Als Partner mit langjähriger privater und beruflicher Erfahrung mit der Lebenswelt von Lehrer*innen, stehe ich Ihnen bei der Überprüfung Ihrer bestehenden Tarife oder der Auswahl eines geeigneten Tarifs für Sie und/oder Ihre Kinder sehr gerne zur Seite. Scheuen Sie sich nicht davor, mit mir in Kontakt zu treten, denn genau dafür bin ich da. Gerne beantworte ich all Ihre Fragen.

Robert Peukert Blog Autor

Zu mir als Autor

Seit nunmehr 17 Jahren bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater sowie Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Ebenso bin ich Gründer der „ZUKUNFTSGESTALTER FÜR LEHRER“.

Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, Dienst­unfähigkeits­versicherung, Altersvorsorge und Baufinanzierung für Beamte.