Privat krankenversichert als verbeamtete Lehrkraft

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06. 07. 2021

Privat krankenversichert als verbeamtete Lehrkraft

Wie Sie Ihre Rechnungen bei der Versicherung und Beihilfestelle korrekt einreichen

Spätestens im Referendariat entscheiden sich viele angehende Lehrkräfte erstmals für den Schritt in die private Krankenversicherung. Neben vielen Vorteilen, die man als Privatpatient*in genießen darf, bedeutet dies allerdings auch: Tschüss, Gesundheitskarte – Willkommen, Abrechnungschaos. Damit Sie jederzeit den Durchblick behalten und wissen, worauf sich achten müssen, um die maximalen Erstattungen zu erhalten, haben wir die wichtigsten Informationen rund um die Rechnungseinreichung in der privaten Krankenversicherung und Beihilfe für Sie zusammengetragen.

Das Prinzip „Vorkasse“

Während in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Kassenleistungen direkt via Gesundheitskarte bei Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden, gilt in der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe das Vorkassen-Prinzip. Dies bedeutet, dass Ihnen der behandelnde Arzt oder die medizinische Einrichtung eine Privatrechnung ausstellt, welche zunächst durch Sie zu begleichen ist.

Sie benötigen demnach immer mindestens 2 Rechnungsbelege: einen für Ihre private Krankenversicherung, einen für die Beihilfestelle.

Eine Ausnahme stellt die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus dar. Hier ist es teilweise möglich, den Rechnungsanteil der privaten Krankenversicherung unter Vorlage der Krankenversicherungskarte direkt an das Krankenhaus abzutreten. Für den Beihilfeanteil ist dies leider nicht möglich. Diesen müssen Sie auch weiterhin zunächst selbst begleichen und anschließend bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle einreichen. Es ist also wichtig, den Überblick zu behalten.

Ist der Rechnungsbetrag aufgrund einer komplizierten oder sehr umfassenden Behandlung zu hoch, kann man notfalls eine Mahnung in Kauf nehmen, um den Betrag nicht vorschießen zu müssen. Die Rechnungsgeber sind darauf eingestellt und bestehen i.d.R. frühestens bei einer wiederholten Zahlungserinnerung auf eine Mahngebühr. Außerdem vergehen bis zur erstmaligen und wiederholten Mahnung meist längere Bearbeitungszeiten, welche Ihnen genügend Zeit verschaffen, die Kosten vorab durch Ihre Krankenversicherung auszahlen zu lassen.

Abrechnung bei der Beihilfestelle

Den beihilfefähigen Anteil Ihrer Gesundheitskosten reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle ein. In Thüringen ist dies die Beihilfestelle in Stadtroda unter folgender Postanschrift:

Beihilfestelle Gera, Postfach 900450, 99107 Erfurt.

Bei der erstmaligen Antragstellung ist als Erstantrag der Antrag auf Beihilfe, bei späteren Anträgen der weniger umfangreiche Kurzantrag auf Beihilfe auszufüllen und jeweils mit der Originalrechnung postalisch bei der Beihilfestelle einzureichen.

Viele Unterlagen werden durch die Thüringer Beihilfestelle seit Neuestem auch auf dem digitalen Weg unter der Mailadresse poststelle@tlf-bhst.thueringen.de entgegen genommen.

Die Bearbeitung bei der Beihilfestelle kann einige zeit in Anspruch nehmen. Im Schnitt ist in Thüringen derzeit mit etwa 3-5 Wochen zu rechnen. Auf der Webseite der Thüringer Landesfinanzdirektion kann der aktuelle Bearbeitungsstand eingesehen werden. Außerdem erhalten Sie weitere Verfahrenshinweise und Zugriff zu allen notwendigen Formularen.

Abrechnung bei der privaten Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung gestaltet sich die Leistungsabrechnung meist deutlich einfacher. Etwa 90% der privaten Kranken­versicherungs­gesellschaften lösen die Rechnungseinreichung bereits bequem und einfach via Rechnungs-Apps. In dieser kann die Rechnung einfach per Foto auf dem Smartphone hochgeladen und an die Gesellschaft übertragen werden. Die Bearbeitung erfolgt dann i.d.R. innerhalb einer Arbeitswoche. In vielen Fällen kann der Bearbeitungsstand sogar rund um die Uhr in der Rechnungs-App nachverfolgt werden.

Den Überblick behalten

Verschiedene Rechnungen, verschiedene Leistungen, verschiedene Abrechnungsstellen. Da scheint das Chaos bereits vorprogrammiert! Und tatsächlich tut man gut daran, sich eine sinnvolle und übersichtliche Struktur für die Abrechnung der eigenen Gesundheitskosen zu verschaffen. Nur so behalten Sie die Kontrolle darüber, ob alle Rechnungen beglichen und alle Kosten ordnungsgemäß wieder an Sie erstattet wurden.

Gründe für abweichende Erstattungen sind vielfältig. Zum einen können sie im unterschiedlichen Leistungsumfang der Beihilfe sowie auch Ihres privaten Krankenversicherungstarifs begründet liegen. Doch auch Ärzte machen einmal Fehler. Erschließen sich abgerechnete Kosten der Beihilfestelle oder auch der Versicherungsgesellschaft nicht, können diese die eingereichte Rechnung anzweifeln. In vielen Fällen ist dies auch durchaus berechtigt. Es ist dann notwendig, dass Sie die Rechnung durch den rechnungsstellenden Arzt nochmals prüfen und korrigieren oder aber die Notwendigkeit der abgerechneten Leistungen nochmals im Detail gegenüber der Abrechnungsstelle erläutern lassen. Mit der Zeit bekommen Privatpatienten jedoch in der Regel ein recht gutes Gefühl dafür, ob eine Rechnung grobe Fehler aufweist und können dann bereits vorab um Klärung bitten.

Was tun, um nicht auf Kosten sitzenzubleiben?

Bei der Kostenerstattung durch die Beihilfe sind häufig Abzüge zu verzeichnen. Dies liegt daran, dass die Beihilfe einige Kosten für medizinische Aufwendungen nicht oder nur teilweise anerkennt und erstattet. Dies kann z.B. Kosten für Brillen, Zuzahlungen, Leistungen für Heilpraktiker oder Zahnersatzleistungen betreffen.

Doch muss man damit tatsächlich leben? Die Antwort lautet: Nein. Die Lösung ist ein Beihilfeergänzungstarif bei Ihrer privaten Krankenversicherung, welchen Sie zu Ihrem bestehenden Versicherungstarif hinzubuchen können. Dieser kann an jenen Punkten einspringen, an denen die Beihilfe Kostenbeteiligungen ablehnt und einkürzt. Bestenfalls wird Ihnen die entstandene Differenz durch den Beihilfeergänzungstarif dann vollständig ersetzt.

Wie gut und umfassend der Beihilfeergänzungstarif Ihrer privaten Krankenversicherung ist und wie umfangreich dieser Erstattungslücken ausgleicht, ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr verschieden. Alles was Sie zu diesem Thema wissen sollten, finden Sie in unserem Blog zum Thema Beihilfe – Was ist versichert und was nicht?.

Unser Tipp:

Sie sind sich nicht sicher, ob die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung ausreichend sind und ob der angebotene Beihilfeergänzungstarif hält, was er verspricht? Sehr gerne bieten wir Ihnen unseren Zweitmeinungsservice an und überprüfen Ihre Tarife für Sie.

Um den Beihilfeergänzungstarif zu aktivieren und die Erstattung der Kostendifferenz zu beantragen, müssen Sie die finale Abrechnung der Beihilfestelle inklusive der ausgewiesenen Kürzungen erneut bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Diese erstattet Ihnen dann die restlichen Kosten gemäß der vereinbarten Leistungen.

Wer auf das träge und aufwändige Erstattungsprozedere der Beihilfestelle keine Lust hat, kann außerdem prüfen, ob sich für die pauschale Beihilfe lohnt (in den Bundesländern Thüringen und Brandenburg sowie den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen).

Fazit

Zusammenfassend können wir folgendes feststellen: je besser der gewählte Versicherungs- und Ergänzungstarif, desto höher Ihre Gesamterstattung bei der Rechnungseinreichung. Wer sich dann einmal an das Prozedere gewöhnt hat, sieht schnell wieder die zahlreichen Vorteile seiner privaten Krankenversicherung mit Beihilfeanspruch.

Dennoch und gerade deshalb sollte die Entscheidung für eine private Krankenversicherung wohl überlegt sein. Denn Ihre Wahl wird womöglich über Jahrzehnte darüber entscheiden, welche Kosten Ihnen erstattet werden und auf welchen Sie womöglich sitzenbleiben. Mindestens auf die Gesamtjahre gerechnet kann dies eine stattliche Summe sein. Drum prüfe, wer sich ewig an eine private Krankenversicherung bindet. Sehr gerne unterstützen Sie bei der Auswahl oder Überprüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre bestehenden Verträge.

Robert Peukert Blog Autor

Zu mir als Autor

Seit nunmehr 17 Jahren bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater sowie Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Ebenso bin ich Gründer der „ZUKUNFTSGESTALTER FÜR LEHRER“.

Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, Dienst­unfähigkeits­versicherung, Altersvorsorge und Baufinanzierung für Beamte.