Dinge, die ein*e Lehrer*in braucht – die Dienst­haftpflicht­versicherung.

vom 20.04.2020

Jeder – wirklich jeder! – sollte sie haben: eine Privat­haftpflicht­versicherung.

Denn kein Mensch ist davor geschützt, irgendwann einmal einen Fehler zu machen. Schon mal den Schlüssel verloren? Herd nicht abgedreht? Beim Radfahren geträumt und eine*n Passanten*in erwischt?

Dinge, die ein Lehrer braucht – die Diensthaftpflichtversicherung.

Versehentlich das Handy des Kumpels fallen lassen? Rotwein auf dem Teppich der Freundin verschüttet?

Es sind nicht immer die ganz großen Dramen – doch deutlich wird: Fehler passieren jedem mal und das in fast jeder Lebenslage. Und die Schäden, die sich daraus ergeben, können sich mal auf fünfzig aber manchmal auch auf viele tausend Euro belaufen. Eine Obergrenze kennt die private Haftung nicht – hat man den Schaden verursacht, muss man für ihn aufkommen, ganz gleich wie hoch er ausfällt.

Kommt durch den eigenen Fehler gar eine Dritte Person zu Schaden, können die Kosten für medizinische Versorgung, Behandlung, Therapien und gegebenenfalls lebenslangen Unterstützungsbedarf die finanzielle Existenz des*er Verursachers*in vollständig ruinieren. Genau aus diesem Grund ist eine Privat­haftpflicht­versicherung unabdingbar, denn sie entlastet uns von den Haftungskosten und schützt somit unsere finanzielle Lebensgrundlage.

Weshalb eine Diensthaftpflicht?

So, wie im Privatbereich, können natürlich auch im Rahmen der Berufsausübung leichtere bis folgenschwere Fehler passieren. Während in einem Angestelltenverhältnis der privaten Wirtschaft in der Regel der Arbeitgeber für seine Beschäftigten haftet, fallen Bedienstete im Hoheitsbereich des öffentlichen Rechts unter die Regelungen der sogenannten Amtshaftung.

Ausnahmen bestehen natürlich bei mittlerem bis grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz. Selbst im Falle grober Fahrlässigkeit wird noch geprüft, ob die Haftung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden kann. Die Amtshaftung besagt, dass der Staat für den Ersatz aller infolge einer Amtspflichtverletzung entstandenen Schäden haftet. Hierzu ist er berechtigt, den verursachenden Amtsträger in Regress zu nehmen, die entstandenen Ansprüche also an die*en Bedienstete*n weiterzureichen. Bei grob fahrlässigem Verschulden sogar in unbeschränkter Höhe.

Aus diesem Grunde ist es für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und vor allem Beamte wichtig und sinnvoll, sich neben der Privat- mit einer Dienst­haftpflicht­versicherung zu versichern.

Wann greift die Diensthaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich kommt die Dienst­haftpflichtversicherung bei Personenschäden, Sachschäden und auch Vermögensschäden auf.

Hier einige Beispiele:

Jeder sollte eine haben!

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist nicht teuer. Für etwa 50 € im Jahr erhalten Sie bereits eine optimale Absicherung. Die Dienst­haftpflicht­versicherung kann separat abgeschlossen werden. Einige Versicherungs­gesellschaften bieten mittlerweile sogar Privathaftpflichttarife an, welche die Diensthaftpflicht kostenfrei integriert haben.

Da Sie als Lehrerin oder Lehrer eine hohe Verantwortung für viele Schülerinnen und Schüler unterschiedlichsten Alters tragen und häufig viele Reize und Anforderungen zeitgleich auf Sie einprasseln, ist eine Unachtsamkeit schneller passiert, als man denkt.

Dies kann auch schon ohne die entstehenden Kosten mehr als unangenehm sein. Dagegen hilft leider auch keine Dienst­haftpflicht­versicherung. Doch zumindest machen Ihnen die finanziellen Folgen einer hohen Regressforderung das Leben nicht unnötig schwer.

Gerne beraten wir Sie und wählen die passende Absicherung aus – damit Sie unbesorgt Ihren Dienst antreten können.

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