Verbeamtet als Lehrer*in – Sind die Kosten meiner privaten Krankenversicherung im Alter noch erschwinglich?

vom 24.09.2019

Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung liegen auf der Hand – schnelle Facharzttermine, Behandlung vom Chefarzt, Zugang zu modernsten Behandlungsmethoden.

Eigentlich genau das, was jeder sich wünscht. Also ein klares „Ja“ zur privaten Krankenversicherung? Vielleicht.

Verbeamtet als Lehrer – Sind die Kosten meiner privaten Krankenversicherung im Alter noch erschwinglich?

Wäre da nicht die Sorge vor den unkalkulierbar hohen Kosten im Alter. Doch ist diese eigentlich berechtigt?

Und ist es mit der richtigen Planung nicht doch möglich, entspannt auf das Leben nach der Schule zu blicken?

Von der Beihilfe profitieren

Als verbeamtete Lehrkraft in Thüringen sind Sie beihilfeberechtigt. Dies bedeutet, dass Ihr Dienstherr 50% Ihrer Gesundheitskosten bezuschusst.

Haben Sie mindestens 2 Kinder, steigt der Beihilfesatz in Thüringen sogar auf 70%. Ihre private Krankenversicherung muss somit nur noch 50% bzw. 30% Ihrer Gesundheitskosten abdecken. Sie benötigen also keine vollumfängliche Krankenvollversicherung, sondern sparen von Beginn an deutlich, gegenüber Personen, welche privat krankenversichert sind, jedoch nicht von der Beihilfe eines Dienstherrn profitieren können.

Werden Sie nun also als Berufseinsteiger*in im Thüringer Schuldienst z.B. als Gymnasiallehrer*in in der Gehaltsgruppe A13 mit der niedrigsten Erfahrungsstufe verbeamtet, verdienen Sie heute vermutlich etwa 3.500€ netto im Monat.

Um eine private Krankenversicherung im Top-Tarif o(also mit allem, was den besonderen Luxus einer privaten Krankenversicherung ausmacht) in Anspruch zu nehmen, müssen Sie etwa 10% Ihres Nettogehalts, also ca. 350€ monatlich aufbringen.

Sind Sie verheiratet und haben Kinder, können Sie sich aufgrund der erhöhten Beihilfesätze sogar noch günstiger gegen den Krankheitsfall absichern. 10% des Einkommens sind für Sie also gewohnt und tolerierbar – es wäre also realistisch vorstellbar, auch in der Rente einen ähnlich hohen Anteil für die private Krankenversicherung aufzubringen, oder?

Die Alternativen kennen

Während wir uns nun Gedanken um die Erschwinglichkeit der Krankenversicherungsbeiträge im Alter machen, lohnt es sich, einmal einen Blick auf die Alternative, die gesetzliche Krankenversicherung, zu werfen. Wer glaubt, dass er hier deutlich geringere Beiträge abzuführen hat, täuscht. Denn auch die gesetzliche Krankenversicherung bittet kräftig zur Kasse.

14,6% des monatlichen sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns sind im Jahr 2019 an Krankenversicherungsbeiträgen zu entrichten plus Zusatzbeitrag i.H.v. mindestens 0,6%. Hinzu kommen 2,35% Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Bei einem vergleichbaren Bruttolohn sind damit fast 800€ an die Krankenkasse abzuführen – bei erheblich geringerem Leistungsumfang für die Versicherten.

Zwar sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten zukünftig jeweils zur Hälfte aufteilen (aktuell zahlt ein Lehrer in Thüringen seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu 100% alleine), dennoch ist der Eigenanteil sogar höher, als in der privaten Krankenversicherung.

Na, überrascht? Kein Wunder. Denn die wenigsten Menschen beschäftigen sich mit den Kosten ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Und da das Geld direkt vom Brutto abgezogen wird und nie auf unserem Konto landet, merken wir es auch fast gar nicht. Es tut uns immer mehr weh, Geld wieder wegzugeben, welches einmal auf unserem Konto gewesen ist.

Beitragssteigerung – das Los der privat Versicherten?

So weit, so positiv. Doch was ist nun mit unserem Schreckgespenst, den maßlosen Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung?

Ja, der Beitrag in der privaten Krankenversicherung steigt. Nicht jedes Jahr, dennoch stetig. Aus den Beitragsentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte lässt sich die durchschnittliche jährliche Beitragssteigerung auf etwa 3% beziffern (bei einigen Versicherungen liegt sie jedoch sogar nur bei 1,8%).

Völlig vermeiden lässt sich die Beitragssteigerung nicht, denn wie in allen weiteren Bereichen unseres Lebens steigen die Kosten auch in der medizinischen Versorgung. Dies liegt zum einen schlichtweg an der Geldwertentwicklung (Inflation), zum anderen am medizinischen Fortschritt und den damit verbundenen höheren Kosten sowie am steigenden Anteil der älteren Bevölkerung, welcher naturgemäß mehr und größere gesundheitliche Beschwerden hat und häufiger medizinische Versorgung in Anspruch nehmen muss. Kostensteigerungen sind also nicht willkürlich, sondern schlichtweg notwendig.

Hinzu kommt, dass die steigenden Beiträge nicht nur auf Versicherte der privaten Krankenversicherung kommen. Denn mit den oben genannten Kostenfaktoren kämpft die gesetzliche Krankenkasse im gleichen Maße.

Historisch betrachtet finden wir hier seit 1970 sogar eine Kostensteigerung von durchschnittlich 5,7% pro Jahr vor. Da diese jedoch geschickt verteilt werden auf höhere Beitragssätze, steigende Beitragsbemessungsgrenzen, steigende Höchstbeiträge und Kürzungen im Leistungsumfang, erscheinen uns die Kostenanstiege weniger drastisch.

Der Blick in die Zukunft

Doch was genau hat ein*e Lehrer*in am Ende seiner aktiven Dienstzeit denn nun tatsächlich zu erwarten? Ist die private Krankenversicherung dann tatsächlich noch erschwinglich?

Bleiben wir bei unserer Beispielannahme: Ein verbeamtete*r Lehrer*in zahlt im Alter von 30 Jahren und einem Beihilfeanspruch von 50% heute ca. 350€ für seine private Krankenversicherung. Nehmen wir eine weitere durchschnittliche Beitragssteigerung von jährlich 3% an, könnte sein Beitrag im Alter von 65 Jahren bei 984€ liegen. Zugegebenermaßen ein Betrag, bei dem man schon mal das Fürchten lernen kann.

Die gute Nachricht ist jedoch: auch Ihre Besoldung wird sich bis dahin deutlich gesteigert haben. Was aber, wenn Sie aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden und nur noch ein Ruhegehalt beziehen? Abgesehen davon, dass das Ruhegehalt eines*r Beamten*in immer noch recht ansehnlich ist und Sie bestenfalls auch privat noch ein wenig vorgesorgt haben, erhalten verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer im Ruhestand vom Land Thüringen 70% Beihilfe. Die Krankenversicherung kann somit von 50% auf 30% Kostenabdeckung herabgesetzt werden. Somit sinkt auch der Beitrag auf dann ca. 590€.

Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, zahlen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Beitrag. Dieser könnte nach heutiger Annahme bei dann ca. 630€ brutto liegen, bei deutlich schlechterer Leistung. Merken Sie was?

Fazit:

Insbesondere aufgrund des hohen Beihilfeanspruchs von 70% bleibt die private Krankenversicherung für Lehrer auch im Alter noch erschwinglich und sichert Ihnen darüber hinaus den Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung.

Wenn Ihnen diese Sicherheit noch nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit über eine Beitragsentlastungstarif (hier erhalten Sie weitere Infos) heute über einen Mehrbeitrag Ihre Kosten im Alter zu senken.

Doch auch auf anderem Wege können wir Ihre Finanzen so aufstellen, dass Sie Ihrer Ruhestandszeit und den Kosten für Krankenversicherung entspannt entgegenblicken können.

Wir freuen uns, Ihre Fragen zu beantworten und Sie dabei zu unterstützen, ihren Wohlfühlplan zu entwickeln.

Melden Sie sich bei uns.

P.S.: Wenn Sie noch mehr Hintergrundwissen zu Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten wollen, empfehlen wir Ihnen unsere E-Books „8 Regeln für verbeamtete Lehrer*innen zur Auswahl ihrer Krankenversicherung“ und „Die sieben Krankenversicherungsmythen im Rentenalter“